Bürgerinitiative

 

Ihr Recht auf Emissionsauskunft

Musterschreiben


(Quelle: Hessischer Landesverband für mobilfunkfreie Wohngebiete )


Vorbemerkung DLB:

Jeder Bürger hat aufgrund des Umweltinformationsgesetzes UIG das Recht, sich von den zuständigen Regierungsstellen und den Anlagenbetreibern über die Emissionen installierter Anlagen zu informieren.

Herr Ulrich Weiner vom HLV stellt hier sowohl ein Muster-Anschreiben an Behörden zur Verfügung als auch ein zweites Schreiben, das sich auf eventuelle Einwände der Behörde bzw. des Betreibers bezieht.

 

Musterbriefe:


An die zuständige RegTP / Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, etc.


Antrag auf Weitergabe der installierten Leistungen der in XXX angemeldeten Mobilfunk-Sendeanlagen - Bezug auf Umweltinformationsgesetz (UIG)


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, mir die Daten der installierten Leistungen aller in XXX bei Ihnen angemeldeten Funkdienste weiterzugeben und verweise dabei ausdrücklich auf die §§ 8 und 9 des UIG, die explizit ausschließen, dass der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen aufgrund von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verweigert werden kann.
Ausserdem sehen Sie aus der breiten öffentlichen Diskussion, dass das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Emissionen überwiegt (§§ 8 und 9 UIG).
Ich verweise auf die Frist von einem Monat (§3 Abs. 3 Satz 1 UIG) für eine Benachrichtigung des Antragstellers und bitte um umgehende Mitteilung, wann Sie die beantragten Daten weitergeben werden.

Damit ich die installierte Leistung pro Sender/Kanal einer Frequenz zuordnen kann, bitte ich um folgende Auflistung für alle in XXX angemeldeten Funkdienste:

  • Standort
  • Kanal
  • Installierte Leistung pro Kanal
  • Frequenz bzw. Frequenzspanne

Mit freundlichen Grüßen


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Auf eine erste Weigerung der RegTP, die Daten herauszugeben, wurde wie folgt reagiert,
was dann zur Herausgabe der Daten führte:

Ich lege Widerspruch ein gegen Ihre Entscheidung, mit folgenden Gründen:

1. Sie schreiben, dass nach §8 Abs. 1 UIG der Schutz der personenbezogenen Daten zu beachten ist. Ich kann nicht sehen, dass mein Ersuchen um Mitteilung der installierten Sendeleistungen die "internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit" (Wortlauf Abs. 1) verletzt.

2. Ich habe in meinem Antrag auch nicht die Weitergabe "personenbezogener Daten" gefordert. Die Standorte in XXX sind bekannt, auch die Vermieter. Ich habe ausdrücklich die Weitergabe der Emissionen dieser Sendeanlagen beantragt (siehe §§8 und 9 UIG). Diese Daten unterliegen laut UIG explizit nicht der Geheimhaltungspflicht.

3. Sie schreiben von "Immissionsschutzaspekten" und "immissionsrelevanten Daten", während ich Emissionen dieser Sendeanlagen erbeten habe. Die Betreiber haben mir gegenüber immer auf die installierten Sendeleistungen als wesentliche Richtgröße der Emissionen verwiesen, und aus der Hauptstrahlrichtung und dem Sicherheitsabstand ist diese Sendeleistung nicht direkt abzuleiten.

Falls Sie weiterhin beabsichtigen, die geforderten Daten nicht weiterzugeben, bitte ich um einen widerspruchsfähigen Bescheid.