Ihr Recht auf EmissionsauskunftMusterschreiben(Quelle: Hessischer Landesverband für mobilfunkfreie Wohngebiete ) Vorbemerkung DLB:Jeder Bürger hat aufgrund des Umweltinformationsgesetzes UIG das Recht, sich von den zuständigen Regierungsstellen und den Anlagenbetreibern über die Emissionen installierter Anlagen zu informieren. Herr Ulrich Weiner vom HLV stellt hier sowohl ein Muster-Anschreiben an Behörden zur Verfügung als auch ein zweites Schreiben, das sich auf eventuelle Einwände der Behörde bzw. des Betreibers bezieht.
Musterbriefe:
ich beantrage, mir die Daten der installierten Leistungen aller in XXX
bei Ihnen angemeldeten Funkdienste weiterzugeben und verweise dabei ausdrücklich
auf die §§ 8 und 9 des UIG, die explizit ausschließen,
dass der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen aufgrund von
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verweigert werden kann. Damit ich die installierte Leistung pro Sender/Kanal einer Frequenz zuordnen kann, bitte ich um folgende Auflistung für alle in XXX angemeldeten Funkdienste:
Mit freundlichen Grüßen
Auf eine erste Weigerung der RegTP, die Daten herauszugeben, wurde wie
folgt reagiert, Ich lege Widerspruch ein gegen Ihre Entscheidung, mit folgenden Gründen: 1. Sie schreiben, dass nach §8 Abs. 1 UIG der Schutz der personenbezogenen Daten zu beachten ist. Ich kann nicht sehen, dass mein Ersuchen um Mitteilung der installierten Sendeleistungen die "internationalen Beziehungen, die Verteidigung oder bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit" (Wortlauf Abs. 1) verletzt. 2. Ich habe in meinem Antrag auch nicht die Weitergabe "personenbezogener Daten" gefordert. Die Standorte in XXX sind bekannt, auch die Vermieter. Ich habe ausdrücklich die Weitergabe der Emissionen dieser Sendeanlagen beantragt (siehe §§8 und 9 UIG). Diese Daten unterliegen laut UIG explizit nicht der Geheimhaltungspflicht. 3. Sie schreiben von "Immissionsschutzaspekten" und "immissionsrelevanten Daten", während ich Emissionen dieser Sendeanlagen erbeten habe. Die Betreiber haben mir gegenüber immer auf die installierten Sendeleistungen als wesentliche Richtgröße der Emissionen verwiesen, und aus der Hauptstrahlrichtung und dem Sicherheitsabstand ist diese Sendeleistung nicht direkt abzuleiten. Falls Sie weiterhin beabsichtigen, die geforderten Daten nicht weiterzugeben, bitte ich um einen widerspruchsfähigen Bescheid.
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