Big Brother wird legal

Der Staat will sich Legitimation verschaffen, in alle Familien einzudringen


(Quelle: Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur / www.heidelberger-familienbuero.de )


Der Große Bruder wird legal


Marxismus pur: Kindeswohl und Elternrecht sollen entkoppelt werden – Wie der Staat sich zum ersten Erzieher aufschwingt

DT vom 05.04.2008
Von Jürgen Liminski

Auf den ersten Blick kann man dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag eigentlich nur zustimmen: Wenn der Vater sein Kind, das aus einer unehelichen Beziehung stammt, nie gesehen hat und nicht sehen will, dann sollte man ihn auch nicht dazu zwingen. Erst recht nicht, wenn er ansonsten seinen Unterhaltspflichten nachkommt und auch das Kind ihn nicht sehen will. Kindeswohl geht vor. Aber beim zweiten Blick kommen Zweifel. Muss man Kinder nicht manchmal zum Guten drängen? Etwa bei den Hausaufgaben, beim Essen, beim Aufräumen? Wieviel mehr dann, wenn es um die Identität des Kindes geht, wenn das Kind wissen wollte, wer der Mann ist, dessen – verflossener – Liebe es sein Leben verdankt.

Eltern müssen die ersten Erzieher der Kinder bleiben

Für den zweiten Blick hat der Gesetzgeber den Paragrafen 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches erfunden, der die Eltern nicht nur zum Umgang mit dem Kind berechtigt, sondern auch verpflichtet. Und nicht nur das. Das Grundgesetz selbst bestimmt in Artikel 6: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Man kann die väterlichen Pflichten nicht auf Zahlpflichten beschränken. Hätte das Kind selbst den Wunsch nach einer Begegnung geäußert, sähe die Sache wohl anders aus. Das Gericht hat mit beiden Augen den Einzelfall betrachtet und beide Blicke zusammen ergaben das Urteil.

Das Recht und die Pflicht der Eltern als erste („zuvörderste“) Erzieher ist damit nicht aufgehoben. Es wäre geradezu einäugig, wenn man dieses Urteil als Begründung für eine weitere Entmündigung der Eltern und eine Stärkung der Ämter und des Staates ansehen wollte. Man kann Kindeswohl und Elternrecht nicht gegeneinander ausspielen, sie gehören zusammen. Hier ist aber leider eine unheilvolle Entwicklung zu beobachten, die unter dem Etikett Kindeswohl von Justiz-und Familienministerium betrieben wird und die es den Ämtern erleichtern soll, Eltern ihre Kinder schlicht wegzunehmen. Hierzu wäre eigentlich auch ein Urteil mit offenen Augen für die Wirklichkeit von Familien fällig.

Dieses Urteil wird früher oder später kommen. Denn gerade das jetzt ergangene Urteil vom 1. April wird von den Betreibern der elterlichen Entmündigung, Justizministerin Zypries und Familienministerin von der Leyen, als Bestätigung ihrer Politik aufgefasst, obwohl bei genauerem Hinsehen dieses Urteil eine solche Bestätigung nicht hergibt. Dessen ungeachtet jubelt Frau Zypries: „Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für unsere gesetzgeberische Arbeit“. Sie verweist sogar ganz offen auf die geplante Reform des Strafgesetzbuches (SGB) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), mit der Familiengerichte demnächst sehr viel früher als bisher in Familienstrukturen eingreifen könnten – vermutlich auch sollen –, um die Eltern zu zwingen, ihr Kind in eine Kinderganztagesstätte abzugeben. Die Novellierung des BGB ist im Gang, und bereits am kommenden Dienstag findet die erste Lesung für die Novellierung des SGB im Bundestag statt.

Familienexperten sind in großer Sorge

Experten schlagen Alarm. Während etliche Verbände schweigen oder gar zustimmen – nicht wenige sind durch Subventionen vom Familienministerium abhängig –, weisen das „Heidelbürger Büro für Familienfragen und soziale Sicherheit“ und das „Familiennetzwerk“ darauf hin, dass mit diesen Reformschritten die Elternrechte ausgehöhlt werden und der Staat sich in Form von Familiengerichten und Jugendämtern zum gleichberechtigten, mitbestimmenden Erzieher aufschwingt. Diese Tendenz wird durch das jüngste Urteil keineswegs gedeckt oder gefördert. Das Heidelberger Familienbüro schreibt treffend dazu: „Tatsächlich haben die Verfassungsrichter das grundgesetzlich garantierte Elternrecht bekräftigt, indem sie die zentrale Bedeutung von Müttern und Vätern für das Kindeswohl hervorheben.“

In der Tat heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Urteil: „Die in § 1684 BGB gesetzlich statuierte Pflicht eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind ist eine zulässige Konkretisierung der den Eltern grundrechtlich zugewiesenen Verantwortung für ihr Kind ... Die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch ihrem Kind gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG ... Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber näher auszugestalten. Da ein Umgang zwischen Eltern und Kind dem Wohl des Kindes und seiner Entwicklung grundsätzlich zugute kommt, hat der Gesetzgeber in § 1684 BGB die Eltern zum Umgang mit ihrem Kind verpflichtet und damit angemahnt, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind nachkommen.“

Mit anderen Worten: Die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten im Falle elterlichen Erziehungsversagens waren ausdrücklich nicht Gegenstand der Entscheidung des Gerichts gewesen. Es ging um die Grenzen des elterlichen Umgangsrechts, nicht um die Durchsetzung der Umgangspflicht oder gar die Ersetzung des elterlichen Umgangsrechts durch Vater Staat. Es gibt also, so das Heidelberger Büro, „keine neuen verfassungsrechtlichen Argumente, die die Bundesregierung für ihre angestrebte Einschränkung der Elternrechte in Anspruch nehmen könnte“.

Genau das versuchen die Ministerinnen Zypries und von der Leyen mit den hinter ihnen stehenden Ideologen der staatlichen Erziehung und Familienführung in ihren jeweiligen Ministerien. Denn die Novellierung zielt – darauf weist das Familiennetzwerk in seiner Stellungnahme zum Kinderförderungsgesetz hin – ab auf eine Entkoppelung des Kindeswohls vom Elternrecht und damit auf eine Nivellierung des Elternrechts aus Artikel 6, indem es die ebenfalls in Artikel 6 stehende Wächterfunktion des Staates aufwertet und nicht nur auf gleiche Augenhöhe mit dem Elternrecht bringt, sondern Vater Staat, besser den Großen Bruder Staat, sogar mitbestimmend von oben herab auf die Eltern schauen lässt. Dass diese Absicht mit dem freiheitlichen Geist des Grundgesetzes nichts mehr zu tun hat, ist evident.

Noch haben nach Artikel 6 des Grundgesetzes die Eltern die Hauptverantwortung. Diese Rückbindung an das Grundgesetz wird durch die Streichung entsprechender Passagen in den neuen Gesetzestexten gekappt. Damit sprechen sich die zuständigen Politikerinnen – und deren Parteien – faktisch ein Kontrollrecht, mithin ein Definitionsrecht über die Gestaltung der Erziehung zu. Das Familiennetzwerk formuliert es so: „Damit stehen sich Eltern und Staat künftig gleichberechtigt in Fragen der Kindererziehung gegenüber: Der Staat kann mitbestimmen, was gut für das Kind ist, statt über die Betätigung der elterlichen Erziehung schützend im Interesse des Kindeswohls zu wachen.“ Der Wächter mit seinen ganz anderen Interessen wird zum Erzieher. Das Kind ist nicht mehr geliebte Person, es wird zum Objekt der Manipulation im Sinne einer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Das ist Marxismus pur. Marx und Engels fassten dieses Bestreben in die Einheits-Formel: Erziehung und Produktion zusammen. Die Gesellschaft habe zu bestimmen, nicht die Eltern.

Ein neues Menschenbild ohne Liebe und ohne Bindung

Die Sozialisierung des Kindeswohls und die Herabstufung der Eltern zu gesellschaftlichen Funktionsträgern ist nicht neu. Man kennt das schon aus dem Zweiten Familienbericht. Allerdings war es bisher den Ideologen im Familienministerium noch nicht gelungen, diese an utopische Romane wie „schöne neue Welt“ von Aldous Huxley oder „1984“ von George Orwell erinnernden Absichten in Gesetzestexte zu gießen. Davor stehen wir nun. Mit der Option zur totalen Vergesellschaftung und Instrumentalisierung des Menschen entsteht unter dem kalten Auge des Großen Bruders Staat ein neues Menschenbild ohne Liebe und ohne Bindung. Der große Bruder wird legale Wirklichkeit. Und die CDU kann sagen: Wir haben mitgemacht.

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