Bürgerinitiative

Themenblatt


Das Handy – ein Dauergrill fürs Gehirn

Des ”zivilisierten” Menschen Lieblingskind ist mittlerweile das Handy, dessen Allgegenwärtigkeit es nahezu so unentbehrlich erscheinen läßt wie einen lebensnotwendigen Körperteil. Es ist inzwischen ein geradezu selbstverständlicher Bestandteil der Schultaschen unserer Kinder. Dennoch drängt die Wahrheit über die nachweisliche Schädlichkeit dieses Gerätes unaufhaltsam ans Tageslicht, und die Industrie wird es nicht mehr verhindern können. Die kommerziellen Behauptungen, es gäbe noch keine langfristigen und stichhaltigen wissenschaftlichen Untersuchungen über die Schädigung der Bevölkerung sind bewußte Lügen und werden in diesem Themenblatt widerlegt.

Thermische Schädigungen

Man unterscheidet thermische und nichtthermische Wirkungen von strahlenden Geräten (lesen Sie hierzu auch unsere Themenblätter Nr.1 und Nr.2). Thermische Schäden entstehen durch Erwärmung der Körperzellen durch elektromagnetische Wellen. Die Industrie spricht im Zusammenhang von Grenzwerten und Schädigungen stets nur von thermischen Einwirkungen auf den menschlichen Organismus. Durch Reduzierung der Leistung der Geräte gelangt man relativ leicht auf eine geringere Wattzahl pro Kilogramm Körpergewicht, die für das Maß der Einwirkung entscheidend ist. Das ”heiße Ohr” nach längeren Telefonaten und die Erwärmung Ihres Gehirns sind thermische Schädigungen.

Athermische Schädigungen

Es handelt sich hier um Schädigungen des Organismus, die aufgrund der Wechselwirkung zwischen Handystrahlung und dem elektromagnetischen Feld in unseren Körperzellen (oder den Zellen eines Baumes / eines Tieres) stattfindet. Sehen Sie weiter unten eine Auflistung von streng wissenschaftlichen Versuchen über solche Auswirkungen, die von der geld- und machtbesessenen Mikrowellenlobby verleugnet und bekämpft werden. Wesentlich zu erkennen ist hierbei, daß Grenzwerte keine Abhilfe schaffen! Grenzwerte verdeutlichen lediglich das momentan technisch Machbare und haben nichts mit Personenschutzwerten zu tun!

Das Gesetz von Petkau

Der kanadische Radiologe Prof. Dr. Abram Petkau entdeckte bereits 1972 (!), daß Zellmembranen bei einer Langzeitbestrahlung mit niederen radioaktiven Strahlendosen leichter aufbrachen als bei einer kurzfristigen starken Bestrahlung. Es gilt nicht nur im Bereich von Radioaktivität, sondern auch für alle technische Strahlung: Eine schwache Dosis über längere Zeit ist schädlicher als eine starke Dosis über kurze Zeit! Gibt es nicht zu denken, daß in der Gentechnologie Mikrowellenstrahlen dazu verwendet werden können, um die Gene ”aufzubrechen”? Was glauben Sie: kann solche Strahlung möglicherweise auch in Ihrem Körper Zellwände und sonstige Strukturen aufbrechen? Offenbar geht es nicht um Stromstärke, sondern um die Information, die in biologische Zusammenhänge eingebracht wird, um sie zu beeinflussen.

Die Körperzelle – eine geladene Batterie

Alle Vorgänge in unserem Körper beruhen auf sanften Vorgängen, die auf Gleichstrom beruhen. Die aggressive Strahlung eines Handys, die zum einen auf Wechselstrom beruht, zum anderen noch gepulst wird, um sie effektiver zu machen, resoniert augenblicklich mit Ihren Hirnzellen und bringt die natürlichen Abläufe durcheinander. Je länger und je öfter Sie mit Ihrem Handy telefonieren, desto länger hält die Schädigung an, bis sie sich in einer physischen Krankheit manifestiert. Da jeder Handynutzer an seiner persönlich schwächsten Stelle erkrankt, gibt es kein einheitliches Bild einer ”Handykrankheit”. Das macht sich wiederum die Industrie zunutze und behauptet, ein Zusammenhang zwischen Handys und Krankheiten könnten nicht nachgewiesen werden. Wollen Sie diese Behauptungen zur Beruhigung Ihres Gewissens weiterhin einfach schlucken? – Lesen Sie auch unser Themenblatt Nr. 2 (”Elektrosmog und Waldsterben”), um zu erkennen, wie uns die Sendemasten auf die übelste Art und Weise krank machen.

Handys und Kinder

Viele Eltern setzen das Handy zur ”Überwachung” und häufigeren Kommunikation mit ihren Kindern ein. Es muß klar gesagt werden, daß Kinder noch in viel höherem Maße geschädigt werden als Erwachsene, weil sich ihr Organismus noch im Wachstum befindet und hier viele Weichen für das Erwachsensein gestellt werden. Schädliche Mikrowellenstrahlung kann viel dazu beitragen, daß sich solche Weichen falsch stellen und Spätfolgen nach sich ziehen. Sozialer Status scheint heute wichtiger zu sein als Gesundheit. So erklärte ein dänischer Pädagoge, Carsten Jenssen, am 09.09.2000: ”Handys für Kinder sind gefährlich, aber nötig. Handys erzeugen zwar Tumore, aber Kinder ohne Handys sind sozial gefährdet.” Entscheiden Sie selbst, ob solche Äußerungen noch irgendetwas mit gesundem Menschenverstand zu tun haben.

Die ”fehlenden Langzeitstudien”

Diese fehlen keineswegs, da der Wissenschaft spätestens seit dem Zweiten Weltkrieg die tödliche Wirkung von Mikrowellenstrahlung bekannt ist. William Kopp vom Atlantis Educational Center Portland, Oregon, USA, sammelte in den 70er Jahren alle bis dahin bekannten Unterlagen über Schädigungen durch Mikrowellenstrahlung. All dies ist der Industrie bekannt, ebenso der WHO und dem Bundesamt für Strahlenschutz, und dennoch  werden wir weiterhin solcher Strahlung exponiert – hemmungslos und für maximalen Profit einiger Weniger. Wie lange wollen Sie das noch geschehen lassen?

EINIGE NEUERE WISSENSCHAFTLICHE ERGEBNISSE

  • Persson et al. (1997) berichten über den Bruch der Blut-Hirn-Schranke unter 915 MHz-Mobilfunk-Frequenz. Die Schranke dient dazu, das Eindringen von Giftstoffen ins Gehirn zu verhindern. Mobilfunk schafft diese Schranke ab!
  • Dasdag et al. (1999) setzten über die Dauer eines Monats sechsmal täglich für eine einzige Minute Mäuse in Mobilfunkfelder. Dies erzeugte strukturelle Veränderungen der Hoden! Die Samenkanälchen schrumpften im Durchmesser.
  • Maes et al. (1993) setzten Blut und Blutbestandteile Feldern von 2.450 MHz bzw. einer GSM-Basisstation aus. Innerhalb von Stunden waren Chromosomenschäden und eine Zunahme von Mikrokernen festzustellen.
  • Vijayalaxmi et al. (1997,1998) entdeckten unter 2.450 MHz Bestrahlung erhöhte Neigung zur Krebsentstehung bei Rückenmarkszellen von Mäusen
  • Guy et al. (1984) führten im Auftrag der US Air Force eine zweijährige Studie mit Ratten durch, die während ihres ganzen Lebens einer 450 MHz-Strahlung ausgesetzt waren. Die Krebsrate stieg um das Vierfache!
  • Hardell (1999) berichtet über ein erhöhtes Risiko für Hirntumore bei Benutzern von Mobiltelefonen
  • Lai und Singh (1995) sowie Philips et al. (1998) beobachteten unter 2.450 MHz Brüche in Einzel- und Doppelsträngen der DNA (unser genetisches Material!)
  • Lai et al. (1995) stellten nach 45minütiger Exposition von Ratten fest, daß Lücken in deren Kurzzeitgedächtnis auftraten
  • Krause (2000) berichtet, daß die Strahlung von Mobiltelefonen die Reaktionszeit des Gedächtnisses verlangsamt
  • Fesenko et al. (1999) fanden heraus, daß eine Ganzkörperbestrahlung männlicher Mäuse bei 1 µW/cm2 das Immunsystem signifikant negativ beeinflußt.
  • Lyle et al. (1983) stellten bereits 1983 fest, daß technische Strahlung eine Reduktion der zellulären Immunfunktion bewirkte.

 

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Wir, die Mitarbeiter der Bürgerinitiative ”Das Leben befreien”, betonen, daß wir Tierversuche aus moralischen Gründen ablehnen. Die zitierten Versuche sind jedoch leider nicht umkehrbar, weil sie bereite gemacht wurden. Sie zeigen überdeutlich, daß sich technische Strahlung nicht mit dem natürlichen Leben verträgt. Wir listen sie nur deswegen auf, weil ihre Beweiskraft ausreichen muß, um auch den hartnäckigsten Skeptiker zum Nachdenken anzuregen. Wie immer gilt:
Sie selbst haben es in der Hand, inwieweit diese Technologie Teil Ihres Lebens, Ihrer Familie und Ihres gesamten Einflußbereiches ist! Sie allein entscheiden, was Sie kaufen und benutzen oder eben nicht. Sie allein tragen die Verantwortung für Ihren Umgang mit dem Leben, für Ihre Stellungnahmen und die Wechselwirkung, die Sie mit Ihrer Umgebung nehmen. Wir bitten Sie herzlich, selbst aktiv für diesen Planeten und seine Gesundung zu werden!



Verantwortlicher Autor: Tomas Eckardt

Kopie und Weitergabe ausdrücklich genehmigt und erwünscht!